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Klasse AM / Mofa

Führerschein Klasse AM

gültig für zweirädrige Kleinkrafträder mit maximal 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) und unter 50 ccm bei Verbrennungsmotor / max. 4 kW bei Elektromotor.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit bbH von maximal 45 km/h, Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren und maximal 4 kW bei Diesel-/Elektromotor.
Vierrädrige Leicht-Kfz mit bbh maximal 45 km/h und Hubraum maximal 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren, bzw. Leistung von maximal 4 kW bei Diesel-/Elektromotor. Die Leermasse beträgt maximal 350 kg.

Alter:
 ab 15 Jahren

Sonstige Regelungen:
 kein Einschluss anderer Klassen, Zusammenfassung der „alten“ Klassen M und S

Führerscheinklasse: Mofa

gültig für zweirädrige Kleinkrafträder mit maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) und und deren Hubraum nicht mehr als 50 ccm aufweist.
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Alter:
 ab 15 Jahren

Sonstige Regelungen:
kein Einschluss anderer Klassen, kein Erste-Hilfe-Kurs vorgeschrieben