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Klasse C / C1 / CE / C1E

Führerschein Klasse C

gültig für
Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zG und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Der Anhänger darf maximal 750 kg zG haben.

Alter:
 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“

Vorbesitz:
 Klasse B

Sonstige Regelungen:
 Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig. Einschluss C1

Führerschein Klasse CE

gültig für 
die Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit über 750 kg zG (Lastzüge u. Sattelkraftfahrzeuge)

Alter:
 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“

Vorbesitz: 
Klasse C

Sonstige Regelungen: 
Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig.

Einschluss:
 BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D

Führerschein Klasse C1

gültig für
 Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zG, maximal 7.500 kg zG und höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz. Der Anhänger darf maximal 750 kg zG haben.

Alter:
 18 Jahre

Vorbesitz:
 Klasse B

Sonstige Regelungen:
 Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig.

Führerschein Klasse C1E

gültig für
 die Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zG. Das zG der Kombination darf maximal 12.000 kg betragen.

Alter: 
18 Jahre

Vorbesitz:
 Klasse C1

Sonstige Regelungen: 
Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig. Wegfall der Bestimmmung „zG Anhänger maximal Leermasse des Zugfahrzeugs“.

Einschluss
: BE sowie D1E, sofern Vorbesitz Klasse D1