

Führerschein Klasse D
gültig für Omnibusse mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zG.
Alter: 18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre. Das Mindesalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation.
Vorbesitz: Klasse B
Sonstige Regelungen: Seit 10. September 2008 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig.
Einschluss: Klasse D1

Führerschein Klasse DE
gültig für die Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zG.
Alter: 18, 20, 21 oder 24 Jahre. Das Mindesalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation.
Vorbesitz: Klasse D
Sonstige Regelungen: Seit 10. September 2008 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig.
Einschluss: Klasse BE, D1E sowie C1E sofern Vorbesitz C1

Führerschein Klasse D1
gültig für Omnibusse mit maximal 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zG. Die Länge darf maximal 8 Meter betragen.
Alter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen“ Berufsausbildung
Vorbesitz: Klasse B
Sonstige Regelungen: Seit 10. September 2008 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig.

Führerschein Klasse D1E
gültig für die Kombination aus D1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zG.
Alter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen“ Berufsausbildung
Vorbesitz: Klasse D1
Sonstige Regelungen: Wegfall der Bestimmungen „zG der Kombination darf maximal 12.000 kg betragen. Das zG des Anhängers darf maximal der Leermasse des Zugfahrzeuges entsprechen“. Seit 10. September 2008 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig.
Einschluss: BE sowie C1E sofern Vorbesitz C1