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Klasse A1 / A2 / A

Führerschein Klasse A1

gültig für Krafträder mit Hubraum maximal 125 ccm und Leistung von maximal 11 kW. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,1 kW/kg.
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h; Leistung maximal 15 kW.

Alter:
 ab 16 Jahren

Sonstige Regelungen:
 Einschluss Klasse AM, Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt.

Führerschein Klasse A2

gültig für 
Krafträder mit Leistung von maximal 35 kW. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,2 kW/kg.Alter: ab 18 Jahren
Sonstige Regelungen: Einschluss Klasse AM, A1; Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber kein theoretische Prüfung erforderlich

Führerschein Klasse A

gültig für
 Krafträder mit Hubraum über 50 ccm oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von über 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h, Leistung über 15 kW.Alter: 20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“, 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.
Sonstige Regelungen: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.

Einschluss:
 Klassen A1, A2 und AM