Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) trat am 10.09.2008 (für Bus-Fahrer) und am 10.09.2009 (für LKW-Fahrer) in Kraft.
Seit diesem Zeitpunkt müssen fast alle LKW- bzw. Busfahrer, im Abstand von 5 Jahren an einer Weiterbildung von 35 Stunden (á 60 Minuten) teilnehmen, wenn sie gewerblich Güter oder Personen befördern.
Wer die Fahrererlaubnisklasse C1, C, D1 oder D seit diesem Zeitpunkt erwirbt, muss, bei gewerblicher Tätigkeit, zusätzlich den Erwerb einer Grundqualifikation oder einer beschleunigten Grundqualifikation nachweisen.
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